BördeHaus plus Holzhäuser

 

 
 
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Bauherren-Schutzbrief

Absicherung Ihrer Baufinanzierung!

Sie haben IHR BördeHaus plus gefunden, die Finanzierung ist abgesichert und der Bau kann gestartet werden. Doch was ist, im Falle von Arbeitslosigkeit oder langer Arbeitsunfähigkeit? Können Sie dann Ihre Finanzierungsraten noch aufbringen?

Für diesen Fall bieten wir Ihnen die Absicherung Ihrer Baufinanzierung an. Sie verhindert, dass Sie sich Sorgen machen müssen bei Unvorhergesehenem.


Das bietet der Bauherren-Schutzbrief:
  • Bei uns erhalten Sie den umfassenden Schutz für Ihre Darlehensraten bis zum Ende der Versicherungsdauer (Zinsfestschreibung)! So bewahren Sie sich die Immobilie in finanziell schwierigen Zeiten!

  • Die Versicherungsdauer orientiert sich üblicherweise an der Zinsfestschreibung. Es kann jedoch auch eine hiervon abweichende Versicherungsdauer vereinbart werden. Folgende Laufzeiten sind wählbar: 5, 8, 10, 12 oder 15 Jahre.

  • Geleistet wird bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit, z.B. aufgrund einer längeren Krankheit oder eines Unfalles. In beiden Fällen muss mit erheblichen Einkommenseinbußen gerechnet werden. Damit Sie in dieser Situation Ihr Eigenheim halten können, übernehmen wir bereits nach Ablauf einer Karenzzeit von drei Monaten Ihre Raten in der vereinbarten Höhe.

  • Ein zweiter Darlehensnehmer kann problemlos mit einem weiteren Antrag in den Schutz einbezogen werden. Da Teilzeitkräfte, die regelmäßig über einen längeren Zeitraum mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten, versicherbar sind, ist auch das für eine Finanzierung oft so wichtige Zweiteinkommen abgesichert.

  • Die Versicherungssumme legen Sie entsprechend Ihrer persönlichen Vorsorgesituation selbst fest. Daher eignet sich diese Absicherung a uch hervorragend für Kapitalanleger, weil beispielsweise nur die Differenz zwischen der Finanzierungsrate und der Mieteinnahme abgesichert werden kann. Versichert werden kann ein monatlicher Betrag zwischen 100 bis 1.500 Euro, dieser muss durch 10 teilbar sein.

  • Versichern können Sie sich jeweils bei Neuabschluss, neuer Zinsfestschreibung oder Umfinanzierung. Somit könnten Sie mehrere Verträge analog Ihrer Zinsfestschreibungen hintereinander schalten. Die Prämie ist immer ein Einmalbetrag der zu Beginn gezahlt wird. Diesen Betrag können die Banken mitfinanzieren.
Wichtig für Sie zu wissen:

Wir bereiten alle notwendigen Formalitäten für den Bauherren-Schutzbrief für Sie vor.
Rufen Sie uns an! Telefon: 05123-400 596


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